Aktuell

Krankenhäuser dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden

Bundesweiter Aktionstag „Alarmstufe Rot – Krankenhäuser in Not“ am 20. September 2023

Auch das Alb-Donau Klinikum mit seinen Standorten Blaubeuren, Ehingen und Langenau ist durch immense inflationsbedingte Kostensteigerungen und hohen tariflichen Personalkostensteigerung bei unzureichender Refinanzierung betroffen. „Wir haben bereits im vergangenen und diesem Jahr an der Aktion „Alarmstufe Rot – Krankenhäuser in Not“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) teilgenommen. Nach wie vor kämpfen wir in nahezu allen Bereichen unserer Klinik durch die in Folge des russischen Angriffskriegs stark gestiegene Inflation mit deutlich höheren Kosten. Im Bereich der Energiekosten war die Politik durch eine Steigerung des pauschalen Anteils bereit, die Folgen abzufedern. Andere inflationsbedingte Mehrkosten beispielsweise beim medizinischen Sachbedarf, Lebensmitteln oder die sehr hohen tariflichen Lohnabschlüsse in diesem Jahr bleiben großteils außen vor.“ so Wolfgang Schneider, Geschäftsführer der ADK GmbH.

Die Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft nach einem Vorschaltgesetz, das noch vor Inkrafttreten der Klinikreform die Krankenhäuser finanziell stabilisiert, sind in Berlin offenbar ungehört verhallt. Gesundheitsminister Lauterbach hat „geradezu schulterzuckend“ deutlich gemacht, dass er keine Möglichkeit sieht, aus dem Bundeshaushalt Mittel für ein solches Gesetz bereitzustellen und gleichzeitig bestätigt, dass es durch die akute finanzielle Notlage zu Klinikinsolvenzen kommen wird. „Nachdem wir keinerlei Möglichkeit haben, die massiven und unvermeidlichen Preissteigerungen durch die Preisgestaltung unserer Leistungen auszugleichen, muss der Politik bewusst sein, dass damit das Defizit der Kliniken deutlich steigen muss.

Man kann sich aktuell kaum des Eindrucks verwehren, dass genau das gewollt ist. Sind die Kliniken finanziell am Anschlag, ist weniger politischer Druck gegen die geplante Krankenhausreform zu erwarten. Wenn es dadurch aber zu einer „kalten Strukturbereinigung“ kommt, geschieht diese Konsolidierung auf dem Rücken der betroffenen Bevölkerung und dies ohne jede Not, denn die Kliniken sind landauf landab schon allein auf Grund der demografischen Veränderungen und des immer deutlicher spürbaren Personalmangels schon von sich aus zu Veränderungen bereit“ betont Schneider.

Die Forderung der Kliniken ist nach wie vor eine Finanzierungssicherheit der Krankenhäuser. Schließlich sind die Kliniken ein wichtiger Bestandteil der Infrastruktur nicht nur in der stationären Versorgung der Bevölkerung, sondern auch in der Ausbildung von Fachärzten und in der Sicherstellung der Notarztversorgung in der Fläche.

Konkret fordern die Krankenhausgesellschaften für ihre Kliniken:

•   Eine Anhebung der Krankenhausvergütung auf das aktuelle Kostenniveau als Basisberichtigung

•   Eine dauerhafte Finanzierung der Inflationskosten (nicht nur über Einmalzahlungen)

•   Eine dauerhafte und vollständige Finanzierung der tariflichen Personalkosten

•   Eine Berücksichtigung von regionalen Unterschieden, konkret: eine Finanzierung des überdurchschnittlichen Preis- und Lohnniveaus in Baden-Württemberg

•   Eine Absicherung der Fixkosten gegen Fallzahlschwankungen und

•   Eine vollständige Investitionskostenfinanzierung (wie sie bereits seit Jahren gesetzlich vorgesehen ist)

Schon im Herbst 2022 und im Juni 2023 hat die DKG darauf aufmerksam gemacht, dass die Krankenhäuser extremer Insolvenzgefahr ausgesetzt sind. Auch unabhängige Untersuchungen, wie der Krankenhausrating-Report, spiegeln wider, dass fast jedes zweite Krankenhaus von Insolvenz bedroht ist und fast keine Klinik mehr ein ausgeglichenes Ergebnis vorweisen kann. Die Krankenhäuser haben strukturbedingt keine Möglichkeit, die gestiegenen Preise weiterzugeben. Die Preissteigerungen der Kliniken sind für das Jahr 2023 bei 4,3 Prozent gesetzlich gedeckelt. Die Inflation liegt aber weit darüber. Durch die inflationsbedingten Kostensteigerungen werden die Krankenhäuser in Deutschland bis Ende des Jahres 2023 ein Defizit von rund 10 Milliarden Euro angehäuft haben. Auf der Homepage der DKG kann man den jeweils aktuellen Stand auf einer digitalen Defizituhr verfolgen.

Bis die geplante Krankenhausreform greift, müssen Klinik-Insolvenzen vermieden werden, damit die Versorgungssicherheit der Bevölkerung flächendeckend gesichert ist und nicht am Ende Kliniken aufgeben müssen, die auch in der Krankenhausplanung der Zukunft eine wichtige Rolle spielen sollen. Daher benötigt das Krankenhaussystem endlich eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung, die die Kliniken aus der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit herausholt.

Am bundesweiten Aktionstag am 20. September 2023 wird es u.a. in Stuttgart eine Demonstration geben. Auch die ADK GmbH hat ihre Beschäftigten dazu aufgerufen, sich an dieser zu beteiligen und übernimmt Fahrkosten und Arbeitszeit für alle Teilnehmer. Neben den Krankenhausbeschäftigten kann an diesem Tag auch die Bevölkerung durch eine Teilnahme an der Kundgebung deutlich machen, wie wichtig ihr die gute medizinische Versorgung in Zukunft ist.

Die DKG hat im Juni eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen. Unter https://www.dkgev.de/fair/ihre-stimme-fuer-die-krankenhaeuser/ können Beschäftigte, Patienten, Bürger und politisch Verantwortliche nach wie vor ihre Solidarität mit den Kliniken im Land bekunden und sich dafür stark machen, dass die Politik die Kliniken endlich wieder in die Lage versetzt, ihrer wichtigen Arbeit am Patienten frei von politischen und wirtschaftlichen Störgeräuschen nachzugehen.