Aktuell

Was ändert sich mit der Warnstufe?

In den Restaurants, in den Fitnessstudios und bei Veranstaltungen braucht es statt eines Antigen Schnelltests einen PCR Test

Vorneweg: Für immunisierte Menschen ändert sich durch die Warnstufe nichts.

Für alle anderen* gilt:

Sowohl beim Training in den Fitnessstudios mags, S 29 und Cardio Plus als auch beim Essen in den Restaurants und Cafés in den Gesundheitszentren Blaubeuren, Ehingen und Langenau muss die Bestätigung eines PCR Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Für Patienten, die physiotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, gilt dies nicht. Ebenso ist es weiterhin möglich, auch ohne einen PCR Test Essen abzuholen und außerhalb des Gebäudes zu verzehren.

Für öffentliche Veranstaltungen wie die Adipositas Infoabende gilt in der Warnstufe ebenfalls 3G plus, also geimpft, geheilt oder mittels PCR getestet.

Für nicht immunisierte Besucher kommt es bei Besuchen im Pflegeheim zu einer Verschärfung: Sie müssen sich auch bei einem Besuch im Pflegeheim an die maximale Zahl an Kontaktpersonen halten.

Derzeit gibt es mit Inkrafttreten der Warnstufe in den Krankenhäusern keine Veränderungen.

*Ausnahmen sind:

  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schulkinder brauchen keinen Test
  • Folgende Personengruppen brauchen aktuell auch in der Warnstufe keinen PCR Test, sondern einen Antigenschnelltes
    • Minderjährige, die nicht mehr in die Schule gehen
    • Personen, für die es aktuell keine Stiko-Empfehlung gibt
    • Schwangere, weil die Stiko ihnen die Impfung erst seit 10. September 2021 empfiehlt
    • Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können