Besuche mit Einschränkungen wieder erlaubt
03.06.2020
Alle Besucher müssen die Vor-Triage passieren und erhalten nur Einlass, wenn sie frei von Symptomen sind und in den letzten Wochen keinen Kontakt zu einem Covid-19 Fall hatten. Zudem müssen sie ihre Kontaktdaten für eine mögliche Rückverfolgung angeben. Während des Besuchs müssen sie die geltenden Abstandregelungen einhalten und zum Schutz von Patienten und Personal einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Weiterhin gilt, dass der behandelnde Arzt über weitergehende Regelungen nach eigenem Ermessen entscheiden kann.