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„Wer schlau ist, sorgt vor“ General-, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – wie wahre ich meine Interessen?

Gesundheitsforum Blaubeuren am 20. November 2019

Unfall, Krankheit und auch zunehmendes Alter. Was ist, wenn wir eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln oder sogar eigene Wünsche und Vorstellungen nicht mehr ausdrücken können? Die Angehörigen geraten dann schnell unter Druck und fühlen sich in der Auseinandersetzung mit Betreuungsbehörde und Gericht überfordert.
Wer in gesunden Tagen durch eine verbindliche General- und Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung seine Interessenvertretung für den Notfall selbst festlegt, der nimmt sich und seinen Angehörigen vorausschauend eine große Sorge ab. Auch wenn es keine nahen Angehörigen oder Vertrauenspersonen gibt, findet sich eine Lösung. Dann kann über die sogenannte  Betreuungsverfügung ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt werden.
Die württembergische Notarassessorin Claudia Karaula, erläutert die verschiedenen juristischen Fachbegriffe in allgemein verständlicher Form und beschreibt, was Sie unternehmen müssen, um solche Verfügungen auf den Weg zu bringen. Für Fragen bleibt im Anschluss an den Vortrag genügend Zeit.
Der Vortrag beginnt um 19 Uhr im Konferenzraum des Gesund­heitszentrums Blaubeuren. Der Eintritt ist kostenlos.